Hüttenordnung

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Hüttenordnung

 

 

 

1.   Die Grillhütte und -anlage stehen dem Mieter von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages zur Verfügung. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Hüttenwartes.

 

2.   Der Verkehrs- und Heimatverein Christianseck überlässt dem Mieter die Hütte in dem Zustand, in dem sie sich zurzeit befindet. Der Mieter haftet dem Verkehrs- und Heimatverein Christianseck für alle Schäden, die dem Verkehrs- und Heimatverein Christianseck durch die Nutzung im Rahmen dieser Erlaubnis entstehen. Hütteninventar schonen, evtl. Sachbeschädigungen, sowie bereits bei Übernahme ersichtlich Schäden sofort dem Hüttenwart melden.

 

3.   Der Mieter stellt den Verkehrs- und Heimatverein Christianseck von etwaigen Haftpflichtansprüchen der Besucher seiner Veranstaltung frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Hütte stehen.

 

4.   Die Grillhütte und -anlage sind nach Durchführung der Veranstaltung gründlich zu reinigen und in den Zustand zu versetzen, in dem sie angetroffen wurden. Eine erforderliche Nachreinigung wird dem Mieter zusätzlich berechnet.

 

5.   Als Feuerstellen sind ausschließlich Grill, Ofen und die Feuerstelle vor der Grillhütte zu benutzen. Brenn- material (nur Holz und Grillkohle) ist mitzubringen. Feuer anschließend ordentlich löschen.

 

6.   Das Befahren der angrenzenden Wiesen ist nicht gestattet. Parken bitte nur einseitig am Waldrand.

 

7.   Für Abfall bitte die Mülltonne, bzw. für Wertstoffmüll die "gelben Säcke“ benutzen.

 

8.   Bitte sorgfältig und gewissenhaft mit Strom und Wasser umgehen. Die Hinweise am Stromverteilerkasten sind genau zu beachten.

 

9.   Beim Verlassen der Hütte Fensterläden, Fenster, Türen und Toiletten verschließen. Für Diebstahl kann keine Haftung übernommen werden.

 

10. Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Getränke vom Wittgensteiner Getränkevertrieb Friedrich- W. Saßmannshausen, Herrenwiese 8, 57319 Bad Berleburg Telefon 02751/3031 Fax 02751/7068 abzunehmen.

 

11. Die Benutzung der Zapfanlage und der Bierkühlung ist nur nach besonderer Vereinbarung erlaubt.

 

12. Die Abnahme der Anlage erfolgt durch den Hüttenwart Friedhelm Weißenborn, erreichbar unter Tel. 02755/88232.

 

13. In den Wintermonaten ist die Wasserversorgung im Thekenbereich aus Frostgründen gesperrt. Für diese Zeit besteht die Möglichkeit in der Damentoilette (Wasserhahn unterhalb des Waschbeckens) Wasser zu zapfen.

 

14. Der Mietpreis beträgt z. Zt. 70,00 €/Tag. Für die Benutzung der Zapfanlage entstehen zusätzliche Kosten von z. Zt. 15 €/Tag. Die Kaution beträgt z. Zt. 100 €.

 

 

 Wir wünschen einen fröhlichen und angenehmen Aufenthalt an unserer Grillanlage.          

 

Verkehrs- und Heimatverein Christianseck

Der Vorstand

 

 

 

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